Rudern in Coronazeiten

Rudern in Coronazeiten – aktuelle Informationen

Stand: 12.01.2022

Aufgrund der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 11.1.2022 gilt ab 13.1.2022:

 
Sport drinnen:

2G+: ausschließlich geimpft und genesen + Test ODER Boosterimpfung
(das heisst, Testnachweis entfällt für geboosterte Personen)

Sport draußen: 

nur mit 2G (geimpft/genesen)

Zur schnellen Orientierung dient die Tabelle des Landessportbundes:

2022-01-12_Orientierungshilfe_Sport_CoronaSchVO
12.01.2022
Der Vorstand

Rudern in Coronazeiten – aktuelle Informationen

Stand: 06.12.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die pandemische Lage und die jüngst verschärften Coronaverordnungen von Bund und Land NRW und die entsprechenden Regelungen der Stadt Düsseldorf bedeuten für den Sportbetrieb im WSVD:

Grundsätzlich gilt nun die 2G-Regelung für den Sport – im Freien und in Innenräumen.
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren sowie bis einschl. 16.1.2022 auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren sind den immunisierten Personen gleichgestellt.
Wir bitten jeweils um Vorlage des Impfnachweises bei Trainer*innen, Gruppenverantwortlichen, beim Vorstand oder im Sekretariat.

Damit ist auch für das Rudern im Freien die Impfung erforderlich.
Im Ergoraum und im Clubraum sind max. 3 Personen gleichzeitig (oder feste Gruppe), max. 5 Personen im Ruderbecken, max. 6 Personen gleichzeitig im Kraftraum zugelassen. Desinfizieren und lüften nicht vergessen.

Maskenpflicht in den Innenräumen, zur Sportausübung kann die Maske abgenommen werden. Hygieneregeln bitte einhalten, ebenso Geräte, Hanteln etc. desinfizieren sowie regelmäßig lüften. Nutzt ein eigenes Handtuch zum Abdecken der Flächen, auf die ihr atmet. Griffe und Kopfbereiche nach jeder Nutzung mit Seifenlauge abwischen. 

Bitte möglichst bereits in Sportkleidung kommen, so dass die Aufenthaltsdauer im Umkleide- und Sanitärbereich minimiert wird.

Der Vorstand

Rudern in Coronazeiten – aktuelle Informationen

Stand: 14.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die pandemische Lage und die Coronaverordnungen von Bund und Land NRW und die entsprechenden Regelungen der Stadt Düsseldorf bedeuten für den Sportbetrieb im WSVD:

Rudern im Freien unterliegt keinen Einschränkungen, jedoch gilt hier natürlich auch die Maskenpflicht be Betreten der Bootshalle, Umkleiden etc. Wir bitten aber trotzdem darum, dass nur Personen mit 3G am Ruderbetrieb teilnehmen.
Sportausübung in Innenräumen in Gruppen: Erwachsene 2 G (geimpft, genesen). Kinder und Jugendliche: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen und können an Gruppenangeboten teilnehmen.

Im Ergoraum und im Clubraum max. 3 Personen gleichzeitig (oder feste Gruppe), max. 5 Personen im Ruderbecken, max. 6 Personen gleichzeitig im Kraftraum. Desinfizieren und lüften nicht vergessen.
Für Alleintrainierende (keine Anwesenheit weiterer Personen) gilt die 3G-Regel.

Maskenpflicht in den Innenräumen, zur Sportausübung kann die Maske abgenommen werden. Hygieneregeln bitte einhalten, ebenso Geräte, Hanteln etc. desinfizieren sowie regelmäßig lüften. Nutzt ein eigenes Handtuch zum Abdecken der Flächen, auf die ihr atmet. Griffe und Kopfbereiche nach jeder Nutzung mit Seifenlauge abwischen. 
Möglichst bereits in Sportkleidung kommen, so dass die Aufenthaltsdauer im Umkleide- und Sanitärbereich minimiert wird.

Der Vorstand

Stand: 23.08.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die neue Coronaverordnung des Landes NRW vom 17.8. und die entsprechenden Regelungen der Stadt Düsseldorf bedeutet für den Sportbetrieb im WSVD:

Da die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in Düsseldorf an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber liegt, darf die Sportausübung in Innenräumen (Ruderbecken, Kraftraum, Ergoraum) nur noch von immunisierten (geimpft, genesen) oder getesteten Personen (3G) ausgeübt werden. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

Maskenpflicht in den Innenräumen, zur Sportausübung kann die Maske abgenommen werden. Hygieneregeln bitte einhalten, ebenso Geräte, Hanteln etc. desinfizieren sowie regelmäßig lüften.

Rudern im Freien unterliegt keinen Einschränkungen, jedoch gilt hier natürlich auch die Maskenpflicht be Betreten der Bootshalle, Umkleiden etc. Wir bitten aber trotzdem darum, dass nur Personen mit 3G am Ruderbetrieb teilnehmen.

Der Vorstand


 

Rudern in Coronazeiten – aktuelle Informationen

Stand: 11.03.2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die neue Coronaverordnung gibt uns wieder ein paar sportliche Freiheiten zurück.

Solange der Inzidenzwert unter 100 bleibt, dürfen weiterhin bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten rudern. Ebenso dürfen jetzt bis zu 20 Kinder Sport ohne körperlichen Kontakt betreiben.
Laut den Regelungen dürften ab dem 22.03.2021, so der Inzidenzwert bis dahin weiter zwischen 50 und 100 liegt und ein tagesaktueller Schnelltest bzw. Selbsttest vorliegt, der Kraftraum und das Ruderbecken wieder genutzt werden. Ebenso dürften alle Bootsklassen gerudert werden. Ob und wie wir das umsetzen, wird noch diskutiert.
 
Zwei Wochen, nachdem der Inzidenzwert unter 50 gesunken ist und so bleibt, dürfen wir mit bis zu 10 Personen rudern. Die Anzahl der Haushalte spielt dabei keine Rolle. Dann wäre auch kontaktfreier Indoorsport wieder ohne Test möglich. Hierzu erfolgt dann eine rechtzeitige Information des Vorstandes.

Die offiziellen Inzidenzwerte für Düsseldorf werden von der Stadt unter corona.duesseldorf.de unter der Rubrik Zahlen & Fakten veröffentlicht.
Wir werden versuchen, so schnell wie möglich einen Link auf unserer Homepage zu installieren.
Trotz der Lockerung bitten wir Euch eindringlich nicht leichtfertig zu werden, sondern ganz genau auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Wer sich Krank fühlt, oder Symptome zeigt darf auf keinen Fall am Sport teilnehmen. Dankt an Eure Gesundheit und die Eurer Ruderkameraden.

Der Vorstand


Stand: 19.01.2021

Liebe Mitglieder,
Ab Montag, den 22.01.2021 gelten überraschend leicht geänderte Regelungen für den Sport.
Die Lockdown-Regelungen für die Sportausübung in NRW werden etwas gelockert und sind klarer formuliert.
Hier der Auszug aus der Regelung, die ab dem 22.01.2021 gilt
§9 Sport, Absatz 1:
“Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan- lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Perso- nengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. “ Damit gilt am Steg: Alle Boote im Abstand von 5m hintereinander und besser und meistens auch richtigerweise nicht nebeneinander. Auf dem Wasser wird die 5 Meter Regel zwischen den Booten leichter einzuhalten sein.
Für uns im WSVD bedeutet dies, dass wie in Düsseldorf bereits genehmigt und praktiziert, das Rudern im 1x und 2x/2- für Erwachsene und auch das Training der Landeskader mit Trainerbetreuung weiterhin erlaubt ist.
Neu ist insbesondere, dass nun das Training im 1x mit Trainerbegleitung (mit 5m Abstand) erlaubt ist.
Das bedeutet, dass das Training für Kinder und Jugendliche im 1x möglich wäre.
Die Ruderinnen und Ruderer müssen jedoch mit zeitlichem Abstand kommen, was genaue Zeitpläne erfordert und voraussetzt, dass die Kinder die Einer allein zu Wasser lassen können.
Wir werden im WSVD in den nächsten Tagen mit den Trainerinnen und Trainern eine Planung entwickeln, wie das umgesetzt werden kann.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist weiter unzulässig.
Bleibt weiter gesund!
Euer Vorstand

 


01.11.2020

Der Sportbetrieb ist eingestellt

Corona-Regelungen ab 2.11.

Die Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 des MAGS NRW untersagt leider den Freizeit-Sportbetrieb in Vereinen (§ 9). Damit ist keinerlei Indoorsport (Ruderbecken, Ergometer, Kraftraum, Gymnastik) mehr erlaubt.
Auch das Rudern ist untersagt.
Wir versuchen momentan zu klären, ob der Leistungssport (Landeskader) trainieren darf (§9 Abs. 4) und ob das Rudern im 1x und 2x/2- möglich ist (Individualsport, 2 Haushalte). Wir müssen jedoch erst die Vorgaben der Stadt und die Veröffentlichung des LSB abwarten, beides erst für Anfang nächster Woche angekündigt. Bis dahin gilt: Keinerlei Ruder- und Sportbetrieb im WSVD.
Es tut uns leid, dass wir wieder alles runterfahren müssen. Um so wichtiger, dass sich alle an die Regeln halten, so dass die Infektionszahlen rückläufig sind und wir im Dezember wieder Vereinssport betreiben dürfen.
Änderungen werden wieder auf der Homepage veröffentlicht.
Der Vorstand

20.06.2020

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns darauf, das wir Euch über weitere Lockerungen für den Sportbetrieb im WSVD informieren können.

Ihr alle habt bisher sehr gut bei der Umsetzung und dem Befolgen von den Regeln mitgemacht.

Dafür möchten wir Euch sehr herzlich danken.

Die neuen Regeln treten ab dem 20.06.2020 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

Hier ein Auszug aus den neuen Regeln:

Rückverfolgbarkeit
o Jede Ruderfahrt ist bei Fahrtbeginn in efa einzutragen. Unter Bemerkung wird der/die
anwesende Trainer/in eingetragen, ebenso die Helfer/innen am Boot, so dass direkte
Kontakte jederzeit dokumentiert sind.

Infektionsschutz
o Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist (z.B. beim
Boote tragen oder bei der Bootsvorbereitung auf dem Steg), soll Mund-Nasen-Schutz
getragen werden.

Ruderbetrieb
o Rudern ist in allen Bootsklassen möglich.

Indoor-Training
o Max. 10 Personen gleichzeitig.

Alle Details findet Ihr in den Regeln für den Ruderbetrieb und in den Downloads untern:
> Rudern in Coronazeitn – PDF-DOWNLOAD
> Ein Wegweiser für Vereine – PDF-DOWNLOAD

Gebt dem Corona-Virus keine Chance und haltet Euch bitte an die Regeln.

Bleibt fit und Gesund

Eurer Vorstand

 

Regeln für den Ruderbetrieb (Stand 20.06.2020):

[lana_download id=”2939″ text=”Rudern in Cornazeiten – PDF-Download”]

Aktuelle Informationen von Landessportbund Nordrhein-Wesfalen
[lana_download id=”2888″ text=”Ein Wegweiswer für Vereine – PDF-Download”]

Rudern in Coronazeiten – ältere Informationen

 

31.05.2020
Liebe Mitglieder,

Gestern (Samstag, 30. Mai 2020) traten weitere Lockerungen der Coronaschutzverordnung für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in Kraft (siehe §9 CoronaSchVO). Das Rudern in Mannschaftsbooten bis zum Achter ist damit wieder erlaubt. Der Indoorsport und Aktivitäten in den Gebäuden bleiben allerdings weiterhin eingeschränkt. Alle Mitglieder sind angehalten, sich strikt an die Regeln zu halten.

  1. Rudern ist ab dem 31. Mai in allen Bootsklassen möglich.
  2. Steuerleute in handgesteuerten Booten müssen (auch im Boot) Mundschutz tragen
  3. Alle Schutzmaßnahmen werden wir in den nächsten Tagen überprüfen und ggf. überarbeiten, bis dahin gilt: alle bisherigen Einschränkungen und Regeln vom 14.5.20 bleiben bestehen.

Bitte beachtet weiterhin die Abstandsregeln, Mund-Nasenschutz-Pflicht, Hygienemaßnahmen wie Skullgriffe säubern etc.

Düsseldorf 31.5.2020, Der Vorstand

14.05.2020

Das Rudern im Zweier und im unterbesetzten Dreier ist wieder erlaubt. Die Regeln sind entsprechend ergänzt. Da es nur relativ wenig Gig-2er und -3er gibt gilt: Alle Ruderer und Ruderinnen, die einen Gig-2x oder Gig-3x rudern möchten, melden dies bitte rechtzeitig (mind. 1 Tag vorher) bei kuehl@wsvd.de an. Dadurch vermeiden wir, dass 2 Personen rudern möchten, aber alle Boote bereits auf dem Wasser sind.

Wir haben gestern zudem beschlossen, dass das Ergometerrudern wieder gestattet ist – aber ausschließlich im Freien und mit genügend Abstand zum nächsten Ergometer. Also Ergometer auf den Bootsplatz stellen und dort trainieren. Alle Indooraktivitäten sind weiterhin nicht gestattet. Das hat den Hintergrund, dass die Anforderungen derart hoch sind, dass wir diese als Verein gar nicht erfüllen können (siehe beigefügter „Wegweiser Vereine“ des Landessportbundes).

Bitte achtet weiterhin auf das Tragen von Mund- und Nasenschutz außerhalb des Bootes sowie Skulls desinfizieren (es steht Seifenlauge mit Bürste bereit) und Händewaschen!

Markus Götz

 

13.05.2020:
Der Beirat hat empfohlen und er Vorstand beschlossen, das 2er-Rudern wieder zuzulassen, ebenso Familienboote und das Ergometerrudern im Freien.

Alle Sportaktivitäten innerhalb des Gebäudes sind weiterhin untersagt.
Das heißt, das Ruderbecken, der Kraftraum, der Ergometerraum und der Rote Salon dürfen bis auf weiteres nicht genutzt werden.
Der Grund ist, das wir die Aufklagen für den Sport in geschlossenen Räiumen nicht erfüllen können.

Alle Details findet Ihr in den Regeln für den Ruderbetrieb und in den Downloads untern:
> Rudern in Coronazeitn – PDF-DOWNLOAD
> Ein Wegweiser für Vereine – PDF-DOWNLOAD

09.05.2020

Das Rudern im Einer ist ab sofort wieder erlaubt, rudern im Mannschaftsboot leider noch nicht. Alles weitere entnehmt bitte den beigefügten Regelungen.

Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Tagen weitere Regelungen erlassen werden, die uns Rudermöglichkeiten auch im Mannschaftsboot erlauben. Wir werden unsere WSVD-Regelungen dann dementsprechend ergänzen. Bitte schaut dazu ab und zu auf die Homepage. Die Kinder und Jugendlichen werden von den Trainern über die Zeiten und Gruppenzugehörigkeit informiert.

Regeln für den Ruderbetrieb (Stand 13.05.2020):