Liegegeld
Liegegeld* für Springer bei Nutzung eines landseitigen Liegeplatzes pro angefangenen Monat: | bis 6,50 m | ab 6,50 m |
Sommer: 01. April bis 31. Oktober | € 43,00 | € 72,00 |
Winter: 01 November bis 31. März | € 27,00 | € 40,00 |
Liegegeld für Springer bei Nutzung eines stromseitigen Liegeplatzes pro angefangenen Monat: | bis 9,00 m | ab 9,00 m |
Sommer: 01. April bis 31. Oktober | € 98,00 | € 125,00 |
Winter: 01 November bis 31. März | € 57,00 | € 75,00 |
Bei Nichtmitgliedern erhöht sich der Beitrag um € 25,00 monatlich.
Für Kleinstboote bis zu einer Länge von max. 3,50 m, die keine Box zugewiesen bekommen und gleichwohl an der Steganlage liegen,
beträgt das Entgelt € 12,00 pro Monat , zzgl. ges. Mwst. (z.Zt. 7% für Clubmitglieder und 19% für Nichtmitglieder). Dies gilt auch für Beiboote**.
Bei Nichtmitgliedern erhöht sich der Beitrag um € 25,00 monatlich.
*Das Liegegeld beinhaltet neben den Kosten für die Stegbeleuchtung auch die Bereitstellung des Stroms und des Frischwassers.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 7% für Clubmitglieder und 19% für Nichtmitglieder) ist in diesen Beträgen nicht enthalten.
**Als Beiboote gelten nur solche Boote, die von ihrem Mutterschiff aufgenommen werden können und deren Bootslänge nicht die Breite des Liegeplatzes überschreiten.
Alle Beiträge und sonstige Gebühren werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren erhoben.